Ladekabelprüfung für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 3

Verlassen Sie sich auf die Expertise der Autohaus Michel Gruppe, denn wir sorgen für die Sicherheit Ihrer Elektro- und Hybrid-Flotte!

Die Einhaltung der Anforderungen gemäß DGUV Vorschrift 3 ist für uns selbstverständlich. Dazu gehören die Festlegung von Prüffristen und -umfängen sowie die Dokumentation der Prüfergebnisse für eine lückenlose Nachvollziehbarkeit. Unsere Leistung umfasst die Prüfung von Ladekabeln für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge mit einem jährlichen Prüfungsintervall.

Für wen gilt die DGUV Vorschrift 3? Jeder Betrieb, in dem elektrische Geräte eingesetzt werden, ist gesetzlich dazu angehalten, elektrische Betriebsmittel, d.h. auch E-Ladekabel für Elektrofahrzeuge, zu prüfen.

Unser geschultes Personal sorgt für die Sicherstellung der Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihrer E-Ladekabel.

Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Einhaltung der DGUV Vorschrift 70 – der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) für Fahrzeuge und Verkehrssicherheit in Unternehmen. Diese Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gelten für betrieblich genutzte Fahrzeuge, vom Dienstwagen bis hin zum Nutzfahrzeug. Wir stellen Ihnen die nötigen Dokumente zur Verfügung, bieten konkrete Hinweise im Zuge der Fahrzeugauslieferung und versenden nachträglich die Prüfprotokolle an gewünschte Ansprechpartner aus Ihrem Fuhrpark.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um individuelle Absprachen zu treffen und sicherzustellen, dass Ihre Fahrzeuge stets sicher geladen werden können.

    Anfrage DGUV 3 Prüfung

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