Alle Vorteile & Förderungen
Der Elektroantrieb bietet einige Vorteile. Zuerst einmal der Umweltaspekt: Elektroautos stoßen keine lokalen Abgase aus und verringern die Lärmbelästigung in der Stadt. Außerdem ist „Strom tanken” deutlich günstiger als Benzin- oder Diesel zapfen. Und: Ein Elektroauto zu fahren macht Spaß – weil die Autos aus dem Stand über maximales Drehmoment verfügen, lassen sie an der Ampel so manchen Sportwagen hinter sich. Auf den ersten Blick sind Elektroautos teurer als Benziner oder Dieselfahrzeuge. Allerdings sparen Sie nicht nur beim Tanken. Auch die Wartung ist deutlich günstiger. Und: Mit dem Umweltbonus sinkt der Kaufpreis weiter. Wer die Möglichkeit hat, ein Elektroauto als Dienstwagen zu fahren, spart zusätzlich.
Viele Kommunen bieten attraktive Privilegien für Fahrzeuge mit E-Nummernschild. Welche das konkret sind, können Sie bei Ihrer Stadtverwaltung oder Kommune in Erfahrung bringen.
Häufig sind diese:
- Nutzung der Busspur
- gekennzeichnete, kostenfreie oder vergünstigte Parkplätze
- kostenloses Laden an verschiedenen Geschäften (u.a. Baumärkte, Supermärkte)
- keine Durchfahrtsverbote und Zufahrtsbeschränkungen

Neuregelung der Förderung der Elektromobilität ab 01.01.2023*
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die ab 01.01.2023 geltenden Bestimmungen für die Förderung der Elektromobilität (Umweltbonus) bekannt gegeben. Dabei werden für die Förderung der Elektromobilität über den Klima- und Transformationsfond (KTF) 2,1 Milliarden € für das Jahr 2023 und 1,3 Milliarden € für das Jahr 2024 bereitgestellt.Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die ab 01.01.2023 geltenden Bestimmungen für die Förderung der Elektromobilität (Umweltbonus) bekannt gegeben. Dabei werden für die Förderung der Elektromobilität über den Klima- und Transformationsfond (KTF) 2,1 Milliarden € für das Jahr 2023 und 1,3 Milliarden € für das Jahr 2024 bereitgestellt.
Auf der Homepage des BAFA finden sich weitere Informationen.
E-Auto fahren.
So hoch ist die Umweltprämie
Geld gibt es bei Kauf oder Leasing der meisten Stromer sowie für Pkw mit Brennstoffzelle, also Wasserstoffautos. Plug-in-Hybride werden ab 2023 nicht mehr gefördert.
Die Zuschüsse im Überblick:

Netto Listenpreis bis 40.000,- € —> Förderbetrag Bund: 4.500,- €
Netto Listenpreis 40.000,- € – 65.000,- € —> Förderbetrag Bund: 3.000,- €
Netto Listenpreis über 65.000,- € —> keine Förderung
Weiter geplant ist folgendes:
- Ab 01.09.2023 sind voraussichtlich nur noch Privatpersonen antragsberechtigt
- Ab 01.01.2024 beträgt der Förderbetrag 3.000 € für Fahrzeuge mit Netto Listenpreis bis 45.000 €
- Ab 01.01.2024 entfällt die Förderung für Fahrzeuge mit Netto Listenpreis über 45.000 € vollständig
Die Stichtage beziehen sich, wie bisher, auf das Datum des Förderantrags für neu zugelassene Fahrzeuge. Ein Bestandsschutz, für bis zur Bekanntgabe der Neuregelung bestellten Fahrzeuge, die aufgrund der bekannten Lieferfristen erst in 2023 ausgeliefert werden, ist bisher nicht berücksichtigt worden. Vielmehr stellt der Wortlaut der Presseerklärung für diese Fälle auf die neue reduzierte Förderung ab.
Bezüglich der Fortführung des Herstelleranteils im Zusammenhang mit der Neuregelung ab 2023 strebt der Bund eine Fortführung der bekannten Regelung (Herstelleranteil in Höhe 50% des Umweltbonus) an. Letzteres ist zwischen Bund und Industrie in Abstimmung.
Auch die Besteuerung von Dienstwagen soll, lt. unabhängigen Presseberichten, überarbeitet werden. Hier gibt es bis dato noch keine eindeutigen Signale.
Weitere Informationen liegen aktuell nicht vor. Wir werden informieren, sobald weitere Details bekannt gegeben werden.
* Vorläufige Informationen der Bafa. Alle Angaben ohne Gewähr.
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sieht eine befristete Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge vor:
Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent.
Die Steuerbefreiung beginnt grundsätzlich ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.
Hybridfahrzeuge, die neben einem Elektromotor auch durch einen Verbrennungsmotor angetrieben werden, gelten nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Diese Fahrzeuge sind nicht steuerbegünstigt.
Dazu gehören auch Elektrofahrzeuge, die mit einem Verbrennungsmotor als Reichweitenverlängerer ausgestattet sind (sogenannte Range-Extender-Fahrzeuge).

Seit dem 1. Januar 2020 wird die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis € 40.000,–, die mehr als zur Hälfte dienstlich genutzt werden, monatlich nur noch mit 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert. Ab dem 1.7. wird die Kaufpreisgrenze bei reinelektrischen Dienstwagen von € 40.000,– auf € 60.000,– erhöht. Für Hybridelektrofahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit einem jeweils höheren Bruttolistenpreis bleibt es bei der bisher geltenden 0,5-%-Regelung.*
Zum Vergleich: Verbrenner müssen mit einem Prozent des Listenpreises beim Finanzamt angesetzt werden. Und auch das Laden des Elektroautos beim Arbeitgeber muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.
* Vorläufige Informationen der Bafa. Alle Angaben ohne Gewähr.

Sichern Sie sich für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, bis zu 900 Euro Zuschuss pro Ladepunkt.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Einzelunternehmer
- freiberuflich Tätige
- kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Der Antrag muss vor Bestellung der Ladestation eingereicht werden. Die Anträge dafür können bei der staatlichen KfW-Bank gestellt werden. Hier geht es direkt zum Kfw-Zuschussportal
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge wird der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen gefördert, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.
- den Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- den Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
- Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen
Erfüllt Ihre Ladestation die Anforderungen für die Förderung? Das finden Sie schnell heraus – hier finden Sie eine Liste der geförderten Ladestationen
Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger.
Über die Gewährung des Investitionszuschusses entscheidet ausschließlich die KfW anhand ihrer Förderkriterien nach Eingang Ihres Antrags. Ein Rechtsanspruch auf Erhalt der Förderung besteht nicht. Das hier Dargestellte hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient ausschließlich Ihrer Information. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Da Ölwechsel und der Austausch vieler Verschleißteile beim Elektroauto wegfallen, müssen Kunden in der Regel weniger häufig in den Service. Lediglich Reifen und Bremsen nutzen sich ab. Wobei die Bremsen beim Elektroauto weniger stark beansprucht werden als bei Diesel- oder Benzin-Fahrzeugen.
In Zukunft werden zudem Software-Updates immer wichtiger, die sollen aber schon bald „Over the Air“ (OTA) aufgespielt werden können.

Erhalten Sie mindestens 250€ THG-Prämie jährlich für Ihr Elektroauto!
Was ist die THG-Prämie?
Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen Mineralölunternehmen die Treibhausgas- (THG-)Emissionen ihrer verkauften Kraftstoffe jährlich auf bis zu 25% im Jahr 2030 reduzieren, sonst drohen hohe Strafzahlungen. Um diese Minderungen zu erreichen, können Mineralölunternehmen mithilfe des Verkaufs von Ladestrom die Emissionen senken. Wenn die Minderungsquote nicht eigenständig erreicht werden kann, haben Mineralölunternehmen die Möglichkeit, Zertifikate zur Erreichung der eigenen Ziele von anderen Marktteilnehmern zu erwerben. Diese Zertifikate werden vom Umweltbundesamt an diejenigen ausgestellt, welche die THG-Emissionen im Verkehr nachweislich mindern. Dazu wird für alle zugelassenen reinen Elektroautos (BEV) eine pauschale Emissionseinsparung angesetzt, womit ein handelbares Zertifikat beim Umweltbundesamt beantragt werden kann.
Derzeit können nur reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV) von dem gesetzlichen Rahmen profitieren.
Einfach beantragen und Prämie erhalten – so funktioniert’s:
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Nutzen Sie die folgenden Links oder scannen Sie rechts die QR Codes:
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Volkswagen: THG Prämie Volkswagen
- Audi: THG Prämie Audi
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… und registrieren Sie sich bei „geld-für-eAuto.de“.
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Legen Sie sich ein Nutzerprofil an und laden Sie Ihren Fahrzeugschein hoch.
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Das Umweltbundesamt prüft Ihre Dokumente und die Zertifizierung.
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Die THG-Prämie wird, auf das von Ihnen hinterlegte Konto, ausgezahlt.
Wer steckt hinter der Seite „geld-für-eAuto.de“
- Die Zusammenstromen GmbH steckt hinter dem Quotenhändler „geld-für-dein-eAuto.de“ Zusammenstromen ist einer der größten Anbieter im Segment und eMobilist der ersten Stunde. Langjährige Erfahrung und zugeschnittene IT-Lösungen, stehen im Fokus.
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Informationen rund um „Geld-für-eAuto“ finden Sie hier geld-für-eAuto | Jährliche THG-Prämie erhalten (geld-fuer-eauto.de)
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Häufig gestellte Fragen und Antworten bzgl. „Geld-für-eAuto“ finden Sie hier geld-für-eAuto | Jährliche THG-Prämie erhalten (geld-fuer-eauto.de)


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