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Alle Vorteile & Förderungen

Der Elektroantrieb bietet einige Vorteile. Zuerst einmal der Umweltaspekt: Elektroautos stoßen keine lokalen Abgase aus und verringern die Lärmbelästigung in der Stadt. Außerdem ist „Strom tanken” deutlich günstiger als Benzin- oder Diesel zapfen. Und: Ein Elektroauto zu fahren macht Spaß – weil die Autos aus dem Stand über maximales Drehmoment verfügen, lassen sie an der Ampel so manchen Sportwagen hinter sich. Auf den ersten Blick sind Elektroautos teurer als Benziner oder Dieselfahrzeuge. Allerdings sparen Sie nicht nur beim Tanken. Auch die Wartung ist deutlich günstiger. Und: Mit dem Umweltbonus sinkt der Kaufpreis weiter. Wer die Möglichkeit hat, ein Elektroauto als Dienstwagen zu fahren, spart zusätzlich.

Viele Kommunen bieten attraktive Privilegien für Fahrzeuge mit E-Nummernschild. Welche das konkret sind, können Sie bei Ihrer Stadtverwaltung oder Kommune in Erfahrung bringen.

Häufig sind diese:

  • Nutzung der Busspur
  • gekennzeichnete, kostenfreie oder vergünstigte Parkplätze
  • kostenloses Laden an verschiedenen Geschäften (u.a. Baumärkte, Supermärkte)
  • keine Durchfahrtsverbote und Zufahrtsbeschränkungen

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sieht eine befristete Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge vor:

Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent.

Die Steuerbefreiung beginnt grundsätzlich ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.

Hybridfahrzeuge, die neben einem Elektromotor auch durch einen Verbrennungsmotor angetrieben werden, gelten nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Diese Fahrzeuge sind nicht steuerbegünstigt.

Dazu gehören auch Elektrofahrzeuge, die mit einem Verbrennungsmotor als Reichweitenverlängerer ausgestattet sind (sogenannte Range-Extender-Fahrzeuge).

Beschäftigte, die vom Arbeitgeber ein Elektroauto als Dienstwagen gestellt bekommen, profitieren von einem Steuervorteil im Vergleich zu einem Verbrenner.
Voraussetzung: Der Bruttolistenpreis beträgt höchstens 60.000 Euro. Dann muss das Auto monatlich nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuert werden. Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von über 60.000 Euro schlagen mit 0,5 Prozent zu Buche.

Zum Vergleich: Verbrenner müssen mit einem Prozent des Listenpreises beim Finanzamt angesetzt werden. Und auch das Laden des Elektroautos beim Arbeitgeber muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Da Ölwechsel und der Austausch vieler Verschleißteile beim Elektroauto wegfallen, müssen Kunden in der Regel weniger häufig in den Service. Lediglich Reifen und Bremsen nutzen sich ab. Wobei die Bremsen beim Elektroauto weniger stark beansprucht werden als bei Diesel- oder Benzin-Fahrzeugen.

In Zukunft werden zudem Software-Updates immer wichtiger, die sollen aber schon bald „Over the Air“ (OTA) aufgespielt werden können.

Erhalten Sie mindestens 250€ THG-Prämie jährlich für Ihr Elektroauto!

Was ist die THG-Prämie?

Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen Mineralölunternehmen die Treibhausgas- (THG-)Emissionen ihrer verkauften Kraftstoffe jährlich auf bis zu 25% im Jahr 2030 reduzieren, sonst drohen hohe Strafzahlungen. Um diese Minderungen zu erreichen, können Mineralölunternehmen mithilfe des Verkaufs von Ladestrom die Emissionen senken. Wenn die Minderungsquote nicht eigenständig erreicht werden kann, haben Mineralölunternehmen die Möglichkeit, Zertifikate zur Erreichung der eigenen Ziele von anderen Marktteilnehmern zu erwerben. Diese Zertifikate werden vom Umweltbundesamt an diejenigen ausgestellt, welche die THG-Emissionen im Verkehr nachweislich mindern. Dazu wird für alle zugelassenen reinen Elektroautos (BEV) eine pauschale Emissionseinsparung angesetzt, womit ein handelbares Zertifikat beim Umweltbundesamt beantragt werden kann.

Derzeit können nur reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV) von dem gesetzlichen Rahmen profitieren.

Einfach beantragen und Prämie erhalten – so funktioniert’s:

  1. Nutzen Sie die folgenden Links oder scannen Sie rechts die QR Codes:

    1. Volkswagen: THG Prämie Volkswagen

    2. Audi: THG Prämie Audi

… und registrieren Sie sich bei „geld-für-eAuto.de“.

  1. Legen Sie sich ein Nutzerprofil an und laden Sie Ihren Fahrzeugschein hoch.

  2. Das Umweltbundesamt prüft Ihre Dokumente und die Zertifizierung.

  3. Die THG-Prämie wird, auf das von Ihnen hinterlegte Konto, ausgezahlt.

Wer steckt hinter der Seite „geld-für-eAuto.de“

  • Die Zusammenstromen GmbH steckt hinter dem Quotenhändler „geld-für-dein-eAuto.de“ Zusammenstromen ist einer der größten Anbieter im Segment und eMobilist der ersten Stunde. Langjährige Erfahrung und zugeschnittene IT-Lösungen, stehen im Fokus.

                   

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